Gefahren durch Gefahrstoffe im Haushalt:
Immer wieder hört und liest man in den Medien von schweren oder sogar tödlichen Unfällen in Haus und Garten. Dabei sind Erwachsene und Kinder gleichermaßen betroffen. Viele schwere Unfälle im und um das Haus wären jedoch zu vermeiden, wenn grundlegende Sicherheitsmaßnahmen eingehalten würden.
Die Feuerwehr Neulengbach-Stadt gibt Ihnen Tipps, wie Sie Unfälle mit chemischen Stoffen durch einfache Vorsichtsmaßnahmen vermeiden können.
Gefahren kennen und erkennen:
Am wichtigsten ist es, die möglichen Gefahren zu kennen und zu beachten. Wenn man mit einem Stoff oft hantiert und noch nie ist etwas passiert, wird man mit der Zeit oft leichtsinnig. Nach schweren Unfällen hört man oft: „Jetzt mach ich das schon zwanzig Jahre so und noch nie ist was passiert.“
Dazu muss man wissen: jeder Unfall hat eine ganze Reihe von Ursachen. Nur wenn alle Faktoren „zusammenpassen“, passiert der Unfall. Und bis dahin kann es oft sehr lange dauern. Die Gefahr ist aber immer vorhanden.
Die wichtigsten Tipps:
- Lesen Sie vor Verwendung eines chemischen Stoffes immer die Gebrauchsanweisung durch. Halten Sie Dosierangaben unbedingt ein. Überdosierung bringt in der Regel kein besseres Ergebnis, sondern ist oft gefährlich und belastet die Umwelt unnötig.
- Mischen Sie keine chemischen Stoffe, wenn Sie nicht genau wissen, dass sich diese Stoffe vertragen oder wenn dies vom Hersteller ausdrücklich vorgesehen ist. Auch das Mischen scheinbar völlig harmloser Stoffe oder verschiedener Stoffe für den gleichen Verwendungszweck (z.B. das Mischen oder das unmittelbar nacheinander erfolgte Verwenden von verschiedenen Reinigungsmitteln) kann sehr heftige chemische Reaktionen, Brände oder sogar Explosionen auslösen.
- Jede brennbare Flüssigkeit (Fleckbenzin, Spiritus, Nagellackentferner, etc.) bildet brennbare Dämpfe, die auch explodieren können. Diese Dämpfe sind schwerer als Luft und können wie eine Flüssigkeit dahinfließen. Sie können sich auch an weit entfernten Zündquellen leicht entzünden (z.B. Kerze im Nebenzimmer). Verwenden Sie solche Flüssigkeiten am besten nur im Freien. Lassen Sie die Fetzen, die mit der Flüssigkeit getränkt sind, keinesfalls im Haus liegen. Sie gehören zum Ausdampfen unbedingt ins Freie.
- Der Sprühnebel von Spraydosen, aber auch das darin enthaltene Treibgas, können sich an Flammen und heißen Oberflächen entzünden. Sie halten dann plötzlich einen Flammenwerfer mit einer Reichweite von bis zu 2 Metern in der Hand.
- Versuchen Sie niemals, Feuer (Lagerfeuer, Griller, Kamin) mit brennbaren Flüssigkeiten anzuzünden. Bis Sie zum Anzünden kommen, kann die Dampfwolke schon so groß sein, dass es eine riesige Stichflamme gibt. Besonders gefährlich ist es, schlecht brennendes oder scheinbar erloschenes Feuer durch Hineinschütten einer brennbaren Flüssigkeit wieder anzünden zu wollen. Durch das Herausschütten der Flüssigkeit gelangt nämlich Luft in das Gebinde, dann kann die Flasche oder der Kanister in Ihrer Hand explodieren.
- Brennendes Fett darf niemals mit Wasser gelöscht werden. Brennendes Fett hat mehrere hundert Grad. Das Wasser geht im fett unter (Fett schwimmt ja bekanntlich auf Wasser), verdampft explosionsartig und schleudert das brennende Fett mit großer Wucht und fein zerstäubt aus dem Topf oder der Pfanne. Dadurch kommt es zu einem riesigen Feuerball, der unter Umständen die ganze Küche ausfüllen kann. Der Brand breitet sich binnen Bruchteilen von Sekunden auf die gesamte Küche aus und Sie stehen mitten im Feuer. Solche Versuche haben schon oft tödlich geendet. Am besten einen Deckel von vorne auf den brennenden Topf schieben, dann ist der Brand augenblicklich aus.
- Bewahren Sie Chemikalien ausschließlich in den Originalgebinden auf. Keinesfalls dürfen chemische Stoffe in Lebensmittelbehälter eingefüllt werden, auch wenn diese zusätzlich beschriftet werden und der Stoff völlig anders aussieht, als der ursprüngliche Inhalt. Chemikalien sollten immer gut und haltbar beschriftet werden. Bestimmt haben Sie auch schon einmal eine alte Dose oder Flasche gefunden, von der Sie beim besten Willen nicht mehr sagen konnten, was darin war.
- Lesen Sie immer die Gebrauchsanleitungen
- Wenn Sie Geräte haben, die mit Flüssiggas aus Flaschen betrieben werden, drehen Sie die Flasche immer völlig ab, wenn Sie nichts entnehmen. Wenn der Schlauch oder der Druckregler undicht wird, kann sonst Gas unbemerkt (z.B. bei Nacht) ausströmen und schwere Explosionen verursachen.
- Wenn Sie Gasgeruch wahrnehmen, verlassen Sie das Gebäude sofort und alarmieren Sie danach die Feuerwehr. Verwenden Sie unter keinen Umständen offene Flammen (Kerze, Leuchten mit dem Feuerzeug, etc.). Betätigen Sie keinesfalls irgendwelche Schalter (Licht, Klingel, etc.). Bei Nacht müssen Sie sich im Dunklen vortasten. Auch das Telefonieren mit dem Handy oder Festnetztelefon oder das Einschalten einer Taschenlampe kann eine Explosion auslösen.
- Ölige Tücher oder öliges Papier können sich selbst entzünden. Wenn Sie Ihre Möbel oder den Parkettboden ölen, lassen Sie die Tücher unbedingt im Freien vollkommen trocknen. Falls dies nicht möglich ist, und Sie ein ölgetränktes Tuch wegwerfen müssen, legen Sie es über Nacht in einen Kübel mit Wasser, tun Sie das nasse Tuch am nächsten Tag in einen Plastiksack und werfen Sie es in den Restmüll.
- Entsorgen Sie chemische Stoffe immer über die Problemstoffsammlung. Nur völlig leere Behälter dürfen mit dem Restmüll entsorgt werden. Leeren Sie Reste niemals in das WC oder in den Ausguss.
- Falls es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall kommt, bewahren Sie bitte Ruhe. Alarmieren Sie die Feuerwehr. Die Feuerwehr verfügt über Experten für Unfälle mit gefährlichen Stoffen und über die erforderliche Spezialausrüstung. Je genauer Sie bei der Alarmierung angeben, was passiert ist, desto rascher und besser kann Ihnen geholfen werden.
Der Herbst zieht ins Land, die Tage werden allmählich kürzer, die Außentemperaturen sinken und die Heizperiode beginnt.
Gerade jetzt sollte ihre Heizanlage auf ordnungsgemäße Funktion von einem Fachmann überprüft werden, um den besten Wirkungsgrad zu erreichen und auch unvorhergesehene Pannen zu vermeiden.
Nicht selten kommt es zu Kaminbränden, die - besonders bei falschem Verhalten der Betroffenen - schon oft Häuser in Schutt und Asche gelegt haben.
Wie entsteht ein Kaminbrand?
- Bei Beheizung mit feuchtem Holz kann es zur Verpechung kommen. Dieses Pech ist leicht
brennbar und kann unter bestimmten Umständen zu Bränden führen. - Durch Verbrennung mit zuwenig Sauerstoff.
- Durch bauliche Mängel des Kamins.
- Durch schlecht gekehrte Kamine.
Wie können Sie sich vor einem Kaminbrand schützen?
- Verwenden Sie nur völlig durchgetrocknetes und trocken gelagertes Heizmaterial.
- Lassen Sie Ihre Heizungsanlage regelmäßig vom Fachmann warten.
- Lassen Sie Ihren Kamin regelmäßig (mindestens einmal pro Jahr) vom Rauchfangkehrer kehren
und inspizieren.
Was können Sie tun, wenn es trotzdem zu einem Kaminbrand kommt?
Feuerwehr alarmieren! NOTRUF 122
- Feuerwehr auf der Strasse erwarten.
- Kaminbrände niemals mit Wasser löschen. Der Kamin würde zerbersten und völlig zerstört
werden, der Brand vermutlich auf das Haus übergreifen. - Restliches Heizmaterial aus dem Ofen entfernen.
- Leicht brennbare Gegenstände (Möbel, Bilder) in allen Stockwerken aus Rauchfangnähe
entfernen. Achtung, den Dachbodenbereich nicht vergessen! - Der Kamin kann sehr heiß werden.
- Feuerlöscher bereithalten, um Entstehungsbrände bekämpfen zu können - aber NICHT auf oder in
den Kamin spritzen! - Funkenflug im Freien beobachten, da sonst Gefahr für die Nachbarschaft besteht!
Gebäude in jedem Fall durch die Feuerwehr nachkontrollieren lassen.
Weitere Vorsichtsmassnahmen beim Betrieb von Heizungsanlagen:
- Ofenrohr oder Kamin nicht mit brennbaren Materialien (Holz, etc.) verkleiden.
- Niemals brennbare Gegenstände auf den Ofen oder das Ofenrohr legen oder hängen
(z.B. Wäsche zum Trocknen) - Achten auf Stauwärme! Lüftungsgitter oder Gitter über Heizkörpern niemals abdecken.
- Brennstoff richtig lagern, keinesfalls unmittelbar neben dem Ofen (z.B. um Holz zu trocknen)!
- Feuerlöscher überprüfen lassen (alle 2 Jahre) und griffbereit halten!
- Heiße Asche nicht sofort in den Mistkübel - vorher mindestens 12 Stunden in unbrennbarem
Behälter stehen lassen! - Brandmelder in ihrem Wohnbereich montieren.
- Löschdecke griffbereit halten.
Um einen Kaminbrand zu verhindern, besteht die gesetzliche Kehrpflicht! Bei der Kehrung durch den Rauchfangkehrer werden etwa vorhandene Mängel bemerkt und können so rasch behoben werden.
Ihr Rauchfangkehrer sowie Ihre Feuerwehr beraten Sie gerne über bauliche, oder sonstige brandgefährliche Mängel und erklären ihnen den richtigen Umgang mit dem Feuerlöscher!
Warum das Melden von Brauchtumsfeuern wichtig ist!
Eine Information für die Neulengbacher Bevölkerung von der Freiwilligen Feuerwehr Neulengbach-Stadt
Alte Traditionen leben wieder auf. Die Brauchtumsfeuer (auch als Osterfeuer, Sonnwendfeuer oder Winterwendfeuer bekannt), erfreuen sich immer größerer Beliebtheit.
Dabei soll es aber nicht zur getarnten Verbrennung von biogenen Abfällen und schon gar nicht zur Entsorgung von Müll kommen.
In den einschlägigen Bundes- und Landesgesetzen ist dies eindeutig geregelt.
Für uns als Feuerwehr ist die Meldung eines Brauchtumsfeuers deshalb wichtig, weil es oft vorkommt, dass Personen, die solche Feuer aus der Entfernung wahrnehmen, an einen Brand denken und dann natürlich die Feuerwehr alarmieren. Das ist auch durchaus richtig, denn zuweilen sehen die Flammen aus bestimmten Blickwinkeln tatsächlich so aus, als würden sie aus einem Dach herausschlagen. Die Einsatzkräfte werden dann oft am vermeintlichen Einsatzort von den Bewohnern mit großen Augen angeschaut und gefragt: “Wer hat denn Euch gerufen?“.
Um solche Fehlausfahrten zu vermeiden, ersuchen wir von der Feuerwehr, das Vorhaben von Brauchtumsfeuern bei der örtlichen Polizei oder Feuerwehr zu melden. Die Organisationen tauschen die Informationen aus und geben die Meldungen auch an den Feuerwehrnotruf weiter, um bei Anrufen Fehlalarmierungen zu verhindern.
Weiters ist natürlich bei der Abhaltung solcher Feuer auf die Sicherheit großes Augenmerk zu legen. Folgende Sicherheitsvorkehrungen sind zu beachten:
- Es muss sichergestellt sein, dass das Feuer nicht auf andere Grundstücke oder angrenzende Fluren (Wald, Felder) übergreifen kann.
- Ausreichender Abstand auf benachbarte Bäume und Sträucher ist einzuhalten.
- Der Abbrand ist zu überwachen und darf nicht bei starkem Wind erfolgen.
- Als Aufsicht ist mindestens eine hierfür körperlich und geistig geeignete Person bereitzustellen, die sich in unmittelbarer Nähe aufzuhalten und den Verbrennungsvorgang dauernd zu beobachten hat.
- Während des Verbrennens sind geeignete Löschgeräte (Feuerpatschen, Schaufeln, Gartenschlauch, etc.) gebrauchsfertig bereitzuhalten.
- Nach Beendigung des Verbrennens sind die Verbrennungsrückstände ehestmöglich in den Boden einzuarbeiten.
- Die Brandstätte darf von der Aufsichtsperson erst dann verlassen werden, wenn das Feuer und die Glutreste erloschen sind.
- Bei Gefahr der Ausbreitung des Abbrandes auf andere Grundstücke ist sofort die Feuerwehr zu alarmieren.
Bevor Sie mit Löschversuchen beginnen, rufen Sie auch bei der geringsten Ausbreitungsgefahr immer zuerst den Feuerwehrnotruf 122. Der Einsatz der Feuerwehr ist auch dann kostenlos, wenn Sie den Brand selbst löschen konnten.
Zuerst Alarmieren -- dann Retten -- dann Löschen!
Ihre Feuerwehr – idealer Partner in Sicherheitsfragen!
Damit Grillen auch eine Gaumenfreude bleibt!
NICHT IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN!!!
Dass Grillen zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen der Österreicherinnen und Österreicher zählt, ist unumstritten. Wer verzehrt in den Sommermonaten nicht gerne gegrillte Speisen und genießt dazu eisgekühlte Getränke.
Jährlich passieren dabei aber dennoch viele schwere Unfälle, die oft auf Unwissen, Unaufmerksamkeit oder Leichtsinn zurückzuführen sind.
Die folgenden Tipps sollen Sie zum Nachdenken anregen, damit Ihnen auch weiterhin der Grillabend in positivem Sinne in Erinnerung bleibt:
Anforderungen an den Griller:
Egal ob Holzkohlen-, Elektro- oder Gasgriller. Schon beim Kauf sollte auf ordentliche Ausführung (Standfestigkeit, keine scharfen Ecken/Kanten, stabile Ausführung) geachtet werden.
Der Brennstoff:
Je nach Griller sind Holzkohlen, Briketts, Gas oder elektrischer Strom erforderlich. Bei Kohlen besteht die unmittelbare Gefahr in der Glutbildung und eventuellem Funkenflug beim Anfachen oder bei auffrischendem Wind. Bei Gasgrillern ist darauf zu achten, dass die Ausströmöffnungen weder verklebt noch verschmutzt sind.
Elektrogriller, die für einen raschen Einsatz besonders gut geeignet sind, müssen Prüfzeichen (ÖVE-Zeichen, etc.) tragen. Die Anschlusskabel dürfen keine Beschädigungen aufweisen und sollten nicht über scharfe Kanten geführt und so verlegt werden, dass man nicht daran hängen bleiben oder darüber stolpern kann.
Der Anzünder:
Für die sichere „Anfeuermethode“ bei Holzkohlen oder Briketts gibt es im Handel eigene Anzündewürfel oder elektrische Heizstäbe. Diese sind nach Gebrauchsanweisung anzuwenden. Keinesfalls zu verwenden sind die leicht brennbaren Flüssigkeiten wie Spiritus, Benzin, Alkohol, o.ä., da dabei mit Stichflammen zu rechnen ist.
Durch Verdunstung der flüssigen Brennstoffe vor dem Anzünden entsteht ein hochexplosives, brennbares Dampf/Luft-Gemisch in Form einer unsichtbaren Dampfwolke, die bis zu drei Meter Durchmesser haben kann. Beim Anzünden der Grillkohle kommt es dann zu einer Verpuffung, die oftmals Ursache von schweren Brandverletzungen ist. Extrem gefährlich ist es, schlecht brennende oder scheinbar erloschene Grillkohle durch Darüberschütten einer brennbaren Flüssigkeit wieder anzünden zu wollen. Durch einen Flammenrückschlag kann dabei auch der gesamte Brennstoffbehälter (z.B. Spiritusflasche, Benzinkanister) in der Hand explodieren und zu schwersten Brandverletzungen am ganzen Körper führen.
Bei einer eventuell auftretenden Stichflamme oder einer Verpuffung sind besonders der empfindliche Gesichtsbereich und der Oberkörper von den Verbrennungen betroffen. Eine besonders große Gefahr besteht, wenn sich Kinder in der Nähe des Grillers aufhalten.
Abgesehen von der Verbrennungsgefahr dringen Benzin und Lampenöl in die Holzkohle ein und führen zu einer erheblichen Rauch- und Geruchsbelästigung bei der Verbrennung.
Prinzipiell sollte das Grillgut erst aufgelegt werden, wenn die Anzündhilfen vollständig verbrannt sind. Die gesundheitsgefährdenden oder giftigen Verdampfungs- und Schwelprodukte einiger Anzündhilfen können ferner die Lebensmittel verderben, wenn das Grillgut vor deren vollständiger Verbrennung aufgelegt wird.
Erste Hilfe bei Verbrennungen:
Brandverletzungen sofort in kühles bis lauwarmes Wasser tauchen oder unter lauwarmes, fließendes Wasser halten. Je rascher dies erfolgt, desto besser. Die Brandwunde mindestens 10 Minuten, maximal 30 Minuten lang auf diese Weise kühlen. Die Schwere der Brandverletzung kann damit im günstigsten Fall um mehr als einen Grad verringert werden. Bis zu ½ Stunde nach der Verbrennung macht es noch Sinn, diese Kühlmaßnahme durchzuführen, danach hilft sie nicht mehr, wirkt aber trotzdem schmerzlindernd.
Achtung bei sehr großflächigen Brandverletzungen - wenn Sie die Verletzungen wie oben beschrieben kühlen, kann das Opfer wegen des Schocks leicht unterkühlt werden. Eine mäßige Unterkühlung können Sie in Kauf nehmen, sie ist wesentlich weniger gefährlich als die Brandverletzung.
Versuchen Sie nicht, eingebranntes Material (Kleider, etc.) aus der Brandwunde zu entfernen. Das geschieht am besten im Spital.
Decken Sie Brandverletzungen locker und keimfrei ab. Benützen Sie dazu nach Möglichkeit aluminium- oder goldbedampftes Verbandmaterial (schaut aus wie Alu-Folie). Dieses Material verklebt nicht mit der Wunde. Bevor Sie Verbandstoff oder Pflaster nehmen, lassen Sie die Wunde lieber offen.
Schmieren Sie keine Salben auf die Wunde, verwenden Sie keinesfalls Puder, Desinfektionsmittel oder andere Medikamente.
Sorgen Sie bei größeren Verbrennungen für einen raschen und schonenden Transport in ein Krankenhaus (Rettung oder Notarzt, niemals selbst führen !!) Achtung !! Patienten ständig beobachten, es besteht die Gefahr eines Schocks.
Allgemeine Hinweise:
Griller nur im Freien betreiben.
Nicht unter dem Sonnen- oder Regenschirm aufstellen.
Aufstellfläche muss unbrennbar und eben sein.
Erste Löschhilfe griffbereit stellen (Feuerlöscher ABC 12kg, volle Kübel mit Wasser, Wolldecke – keine Kunstfaser).
Stolpergefahren in der Nähe des Grillers vermeiden.
Bei der Verwendung von flüssigen Anzündhilfen ist darauf zu achten, dass die Flasche über eine Ausgießhilfe und ein Sicherheitsventil verfügt, welches einen Flammenrückschlag verhindert. Wenn die Kohle einmal angezündet wurde, keinesfalls mehr brennbare Flüssigkeiten hineinschütten.
Es ist darauf zu achten, dass vor dem Auflegen des Grillgutes die Anzündhilfe vollständig verbrannt ist.
Beginnen Sie mit dem Grillen erst, wenn alle Flammen beim Durchbrennen erloschen sind und sich auf der gesamten Grillkohle eine weiße Ascheschicht zeigt.
Kinder vom Griller fernhalten! (Verbrennungsgefahr, Gefahr durch spritzendes Öl).
Nach dem Grillen Grillkohlen mit Wasser löschen (Grillkohlen auf keinen Fall im Abfalleimer entsorgen), Stromkabel abstecken, Gasflasche abdrehen.
Und noch etwas:
Keine Scheu, anzurufen, falls doch ein Notfall eintritt:
FEUERWEHR Notruf 122
POLIZEI Notruf 133
RETTUNGSDIENST Notruf 144
Bei Staubildung Rettungsgasse
Seit 2012 ist auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bei Staubildung die Rettungsgasse Pflicht! Die Rettungsgasse funktioniert jedoch nur dann, wenn sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer daran halten und den Einsatzkräften eine schnelle und sichere Zufahrt zum Unfallort ermöglichen.
Die Vorteile der Rettungsgasse liegen auf der Hand
- klare und einfache Verhaltensregeln
- rasches Vorankommen und Eintreffen der Einsatzkräfte
- breite Zufahrtsmöglichkeit
- schnelle Versorgung von Verletzten
- Erhöhung der Überlebenschancen von Unfallopfern von bis zu 40 Prozent
- keine Behinderung der Zufahrt durch defekte Fahrzeuge am Pannenstreifen
- einheitliches Prinzip mit Nachbarländern Deutschland, Slowenien, Schweiz
Verkehr stockt: Rettungsgasse bilden!
Sobald der Verkehr ins Stocken gerät und ein Stau droht, müssen alle Verkehrsteilnehmer den Weg für Einsatzkräfte freihalten - egal ob Sie sich auf einer zwei- oder mehrspurigen Autobahn oder Schnellstraße bzw. einer Autostraße mit baulicher Mitteltrennung befinden. Rettung, Feuerwehr und Polizei können so im Notfall ungehindert passieren.
Wie?
Alle Fahrzeuge auf der linken Spur müssen so weit wie möglich nach links. Alle Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur ordnen sich so weit wie möglich rechts auf der Fahrbahn ein und benützen dafür gegebenenfalls auch den Pannenstreifen. Dasselbe Prinzip gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen.
Missachtung der Rettungsgasse ist kein Kavaliersdelikt
Wer sich nicht einordnet oder sogar die Rettungsgasse befährt, riskiert Leben. Für die Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse werden Strafen von bis zu 2.180 Euro fällig.
Text (c) by ASFINAG
Jährlich wird bundesweit am ersten Samstag im Oktober ein Zivilschutz-Probealarm durchgeführt.
Zwischen 12.00 und 13.00 Uhr werden nach dem Signal "Sirenenprobe" die drei Zivilschutzsignale
"Warnung"
"Alarm"
"Entwarnung"
in ganz Österreich ausgestrahlt.
Der Probealarm dient einerseits zur Überprüfung der technischen Einrichtungen des Warn- und Alarmsystems, andererseits soll die Bevölkerung mit diesen Signalen vertraut gemacht werden.
Österreich verfügt über ein gut ausgebautes Warn- und Alarmsystem, das vom Bundesministerium für Inneres gemeinsam mit den Ämtern der Landesregierungen betrieben wird. Damit hat Österreich als eines von wenigen Ländern eine flächendeckende Sirenenwarnung.
Die Signale können derzeit über 7.000 Feuerwehrsirenen abgestrahlt werden, davon 2.000 in Niederösterreich. Die Auslösung der Signale kann je nach Gefahrensituation zentral von der Bundeswarnzentrale im Bundesministerium für Inneres, von den Landeswarnzentralen der einzelnen Bundesländer (Landesfeuerwehrschule Tulln) oder den Bezirkswarnzentralen (Feuerwehrzentrale St. Pölten) erfolgen.
ACHTUNG:
Keine Notrufnummern blockieren!
Infos zur Sirenenprobe unter 0810 / 00 63 06.
Sirenenprobe:
15 Sekunden gleichbleibender Dauerton. (jeden Samstag 12.00 Uhr)
Feuerwehreinsatz:
Dauerton 3 x 15 Sekunden mit einer Unterbrechung von 2 x 7 Sekunden - Das Signal ist im Bedarfsfall zu wiederholen! Alarmierung der Feuerwehr zur Bekämpfung eines Brandes sowie einer örtlichen Gefahr.
Warnung:
3 Minuten gleichbleibender Dauerton. Herannahende Gefahr!
Radio oder Fernseher (ORF) einschalten, Verhaltensmaßnahmen beachten.
Alarm:
1 Minute auf- und abschwellender Heulton. Gefahr!
Schützende Räumlichkeiten aufsuchen, über Radio und Fernsehen (ORF)
durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen.
Entwarnung:
1 Minute gleichbleibender Dauerton. Ende der Gefahr!
Weitere Hinweise über Radio und Fernsehen (ORF) beachten.